PREISLISTE FÜR VERMITTLUNGSDIENSTLEISTUNGEN
COMPASS REAL ESTATE doo
Gültig ab: 07.07.2026.
Diese Preisliste ist ein integraler Bestandteil des zwischen COMPASS REAL ESTATE doo, 21 000 Split, Mažuranićevo šetalište 14, OIB: 0456963590 (nachfolgend: Makler) und dem Auftraggeber geschlossenen Immobilienmaklervertrags.
Alle in dieser Preisliste aufgeführten Gebühren sind gemäß Artikel 90 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Höhe der Maklergebühr wird durch den Maklervertrag, in Übereinstimmung mit dieser Preisliste, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Gesetz über die Maklertätigkeit bei Immobilientransaktionen festgelegt.
Mediation beim Verkauf von Immobilien
Verkäufer als Auftraggeber des Maklers:
Maklergebühr: 2 % bis 6 % des vereinbarten Kaufpreises.
Mindestvermittlungsgebühr: EUR 1.500,00.
Immobilienkaufvermittlung
Käufer als Auftraggeber des Maklers:
Maklergebühr: 2 % bis 6 % des vereinbarten Kaufpreises.
Mindestvermittlungsgebühr: 1.500,00 EUR
Mediation bei der Vermietung/Verpachtung von Immobilien
Vermieter/Eigentümer als Auftraggeber des Maklers:
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten – 75 % der Monatsmiete/des Monatsmietvertrags
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6 bis 36 Monaten – 100 % einer Monatsmiete/-pacht
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten und länger – 140 % einer Monatsmiete/eines Monatsmietvertrags
Mieter/Pächter als Auftraggeber des Maklers:
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten – 75 % der Monatsmiete/des Monatsmietvertrags
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6 bis 36 Monaten – 100 % einer Monatsmiete/-pacht
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten und länger – 140 % einer Monatsmiete/eines Monatsmietvertrags
Die Maklergebühr umfasst die üblichen Maklerdienstleistungen während der Vorbereitung und Durchführung einer Rechtstransaktion, wie folgt:
Ermittlung und Zusammenführung des Auftraggebers mit einem potenziellen Vertragspartner zum Abschluss eines Rechtsvertrags;
Beurteilung der Marktposition der Immobilie und Information des Auftraggebers über die Marktgegebenheiten und vergleichbare Preise;
Sammlung und Prüfung der verfügbaren Dokumentation über das Objekt und Überprüfung des Eigentumsverhältnisses im Rahmen der verfügbaren Daten;
Erstellung von Präsentationsmaterialien und professionelle Vorbereitung der Immobilie für den Markt mit einer detaillierten Beschreibung unter Verwendung von Fotos und Grundrissen sowie Vereinbarung von Besichtigungsterminen,
Die Immobilie wird gegebenenfalls über geeignete nationale und internationale Marketingkanäle beworben;
Organisation und Durchführung von Immobilienbesichtigungen;
Kommunikation mit interessierten Käufern, Mietern oder anderen potenziellen Vertragspartnern;
Teilnahme an Verhandlungen, um für den Auftraggeber akzeptable Bedingungen zu erzielen;
den Auftraggeber rechtzeitig über alle Umstände zu informieren, die für den Abschluss eines Rechtsgeschäfts wichtig sind und dem Beauftragten bekannt sind oder bekannt sein müssen;
Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt, der den gesamten Kaufprozess von der Erstellung der Vorvereinbarung, des Kaufvertrags und der tabellarischen Aufstellung bis zur Eintragung der Eigentumsrechte in die Grundbücher und des Immobilienmietvertrags überwacht und steuert;
Erstellung eines detaillierten Übergabeprotokolls mit den Vertragsparteien;
Unterstützung bei der Einholung der Zustimmung zum Erwerb von Eigentumsrechten an Immobilien durch Drittstaatsangehörige;
Übertragung sämtlicher Gemeinkosten auf den neuen Eigentümer bzw. Mieter/Pächter;
Prüfung des Zwecks des Grundstücks, wenn es sich bei dem Gegenstand der Mediation um Bau- oder anderes Grundstück handelt;
den Schulleiter über die sich aus den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergebenden Verpflichtungen informieren;
Wahrung der Vertraulichkeit der Daten und Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden gemäß den geltenden Vorschriften.
mit der Sorgfalt eines guten Experten und in Übereinstimmung mit den Berufsregeln handeln.
III. Mediation für beide Hauptbeteiligten
COMPASS REAL ESTATE doo kann nur dann für beide Vertragsparteien als Mediator fungieren, wenn mit jeder Partei ein separater Mediationsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Maklergebühr kann ausschließlich von der Person erhoben werden, mit der der Maklervertrag abgeschlossen wurde.
Verkauf und Tausch
Die höchste Gesamtsumme an Maklergebühren, die COMPASS REAL ESTATE doo von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie erheben kann, beträgt 12 % des vereinbarten Kaufpreises bzw. des Wertes der Rechtstransaktion.
Wenn vereinbart wird, dass die Entschädigung von beiden Vertragsparteien gezahlt wird, darf deren Gesamtbetrag den festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten.
Hat der Makler mit zwei Auftraggebern einen Maklervertrag für dieselbe Immobilie abgeschlossen, wird aber vereinbart, dass die Maklergebühr nur von einem der beiden Vertragspartner gezahlt wird, so kann der Makler diesem einen Vertragspartner eine Maklergebühr in Rechnung stellen, die höchstens die Hälfte des höchsten in dieser Preisliste angegebenen Gesamtbetrags der Maklergebühr oder höchstens 6 % des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie oder des Wertes der Rechtstransaktion beträgt.
Miete und Pacht
Die höchste Gesamtsumme an Maklergebühren, die COMPASS REAL ESTATE doo von allen Auftraggebern für dieselbe Immobilie erheben kann, beträgt 300 % einer Monatsmiete oder eines Monatsmietvertrags.
Hat der Makler mit zwei Auftraggebern einen Maklervertrag für dieselbe Immobilie abgeschlossen und ist in diesen Verträgen vereinbart, dass die Maklergebühr von beiden Vertragsparteien zu zahlen ist, so darf die Summe der von beiden Auftraggebern für dieselbe Immobilie erhobenen Maklergebühren den höchsten in dieser Preisliste festgelegten Gesamtbetrag der Maklergebühren nicht überschreiten.
Hat der Mediator mit zwei Auftraggebern eine Mediationsvereinbarung für dieselbe Immobilie geschlossen, wird aber vereinbart, dass die Mediationsgebühr nur von einer Vertragspartei gezahlt wird, so kann der Mediator dieser Partei eine Mediationsgebühr in Höhe von bis zu der Hälfte des höchsten in dieser Preisliste angegebenen Gesamtbetrags der Mediationsgebühr berechnen, d. h. maximal 150 % einer monatlichen Miete.
Die Mediationsgebühr bezieht sich auf reguläre Mediationsleistungen.
Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die nicht zu den regulären Tätigkeiten des Maklers gehören, werden separat vertraglich vereinbart.
Die Kosten für Anwälte, Notare, Gerichtsgebühren, Steuern, geodätische Dienstleistungen, Gutachter, Banken, Architekten und andere Fachleute sind in der Maklergebühr nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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