Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gemäß den Bestimmungen des Artikels 20 des Gesetzes über die Maklertätigkeit im Immobiliensektor (Amtsblatt Nr. 69/2026) gibt die Firma COMPASS REAL ESTATE doo, OIB: 0456963590, Mažuranićevo šetalište 14, 21000 Split, eingetragen im Register der Immobilienmakler bei der Kroatischen Wirtschaftskammer unter der Registrierungsnummer 117/2023 am 7. Juli 2026, hiermit Folgendes bekannt:

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1.

Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen COMPASS REAL ESTATE doo als Vermittler (nachfolgend: Compass Real Estate Agency) und Auftraggeber (natürliche oder juristische Person).

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Makler und dem Auftraggeber abgeschlossenen Immobilienmaklerverträge, sofern im jeweiligen Maklervertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, im Rahmen der durch die geltenden Vorschriften zulässigen Grenzen.

1.3. Mit Abschluss des Maklervertrags bestätigt der Kunde, dass er mit den Geschäftsbedingungen der Compass Real Estate Agency vertraut ist und ihnen zustimmt.

 

Artikel 2.

Bedeutung bestimmter Begriffe

2.1. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Begriffe haben die in den für die Immobilienvermittlung geltenden Vorschriften festgelegte Bedeutung, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Maklervertrag nichts anderes bestimmt ist.

2.2. Der Auftraggeber ist gemäß diesen Bedingungen eine natürliche oder juristische Person, die den Maklervertrag oder den Maklerauftrag unterzeichnet hat. Der Auftraggeber ist gemäß diesen Bedingungen auch eine juristische Person, an der eine natürliche Person, die als Unterzeichner des Maklervertrags oder des Maklerauftrags beteiligt ist oder zur Vertretung der juristischen Person bevollmächtigt ist, selbst wenn die natürliche Person den Maklervertrag oder den Maklerauftrag in eigenem Namen und für eigene Rechnung unterzeichnet hat. Eine natürliche Person haftet als Unterzeichner des Maklervertrags oder des Maklerauftrags gesamtschuldnerisch für die gegenüber der juristischen Person eingegangenen Verpflichtungen, in deren Namen sie den Maklervertrag oder den Maklerauftrag unterzeichnet hat.

2.3. Als dritte Person gilt eine Person, die der Vermittler zum Zwecke der Verhandlung oder des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts im Zusammenhang mit einer bestimmten Immobilie mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen versucht oder die er mit diesem in Verbindung gebracht hat.

2.4. Es wird davon ausgegangen, dass Compass Real Estate Agency den Auftraggeber mit einem Dritten (natürlicher oder juristischer Person) in Kontakt gebracht hat, wenn dem Auftraggeber die Möglichkeit gegeben wurde, mit einem Dritten in Kontakt zu treten, mit dem er über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts verhandelte, insbesondere wenn:

2.4.1. den Auftraggeber oder einen Dritten direkt dazu veranlasst hat, das betreffende Objekt zu besichtigen, oder dies veranlasst hat, den Auftraggeber oder einen Dritten dazu zu bringen, das betreffende Objekt zu besichtigen.

2.4.2. organisierte ein Treffen zwischen dem Auftraggeber und der anderen Vertragspartei zum Zweck der Aushandlung eines Rechtsgeschäfts.

2.4.3. Dem Auftraggeber wurden Name, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse einer anderen Person mitgeteilt, die zur Durchführung eines Rechtsgeschäfts befugt ist, oder ihm wurde der genaue Standort des angeforderten Objekts mitgeteilt.

2.5. Als nahestehende Personen gelten insbesondere Ehegatten, Lebenspartner, Lebensgefährten, informelle Lebenspartner, Nachkommen oder Eltern des Auftraggebers.

 

Artikel 3.

Angebot

3.1. Das Angebot der Compass Real Estate Agency enthält Informationen, die schriftlich oder mündlich übermittelt wurden, und bedarf der Bestätigung.

3.2. Die Immobilienagentur Compass behält sich das Recht vor, Fehler/Verwirrungen in der Beschreibung und im Preis der Immobilie zu berücksichtigen, die durch fehlerhaft angegebene Daten oder nicht schriftlich mitgeteilte Änderungen der Verkaufsbedingungen entstehen können, sowie die Möglichkeit, dass die beworbene Immobilie bereits verkauft (oder vermietet) wurde oder der Eigentümer vom Verkauf (oder der Vermietung) zurückgetreten ist.

3.3. Angebote und Benachrichtigungen der Compass Real Estate Agency sind vom Empfänger (Kunde) als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur an Dritte weitergegeben werden.

3.4. Ist der Empfänger des Angebots mit den ihm von Compass Real Estate Agency angebotenen Immobilien bereits vertraut, ist er verpflichtet, die Agentur unverzüglich darüber zu informieren.

 

Artikel 4.

Maklervertrag, Laufzeit und Beendigung

4.1. Der Makler erbringt seine Immobilienmaklerdienstleistungen auf der Grundlage eines schriftlichen Maklervertrags, der mit dem Auftraggeber geschlossen wurde, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils gültigen Preisliste.

4.2. Der Mediationsvertrag ist schriftlich und für eine feste Laufzeit abzuschließen. Ist die Vertragslaufzeit nicht ausdrücklich festgelegt, gilt er als auf zwölf Monate befristet und kann durch Vereinbarung der Parteien mehrfach verlängert werden.

4.3. Der Maklervertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, durch Vereinbarung der Vertragsparteien, durch Kündigung durch eine der Vertragsparteien, sofern eine solche Kündigung im Vertrag oder in den geltenden Vorschriften vorgesehen ist, oder auf eine andere in den geltenden Vorschriften vorgesehene Weise.

4.4. Schließt der Auftraggeber nach Beendigung des Agenturvertrags ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten ab, den der Agent vor Beendigung des Vertrags mit dem Auftraggeber in Kontakt gebracht hat, oder mit diesem Dritten als verbundenem Dritten, und ist das abgeschlossene Rechtsgeschäft eine Folge der Handlungen des Agenten vor Beendigung des Vertrags, so hat der Agent Anspruch auf die vereinbarte Agenturgebühr gemäß dem Agenturvertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den anwendbaren Vorschriften.

4.5. Die Bestimmungen des Maklervertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ihrer Natur nach auch nach Beendigung des Vertrags weiterhin gelten, bleiben auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft, insbesondere die Bestimmungen über Maklergebühren, Zusatzleistungen und -kosten, Kontakt, Vertraulichkeit, Aufzeichnungen, Haftung, Verarbeitung personenbezogener Daten und Streitbeilegung.

 

Artikel 5.

Pflichten der Vermittler

5.1 . Compass Real Estate Agency ist insbesondere während der Mediation zu Folgendem verpflichtet:

  • eine Mediationsvereinbarung mit dem Auftraggeber in schriftlicher Form (Standard- oder Exklusivvereinbarung) abschließen;
  • Versuchen Sie, eine dritte Person zu finden und mit dem Auftraggeber in Kontakt zu bringen, die mit ihm über den Abschluss eines Kaufvertrags (Tauschvertrag oder Ähnliches), einer Miet- oder Pachtvereinbarung für Immobilien verhandeln würde.
  • Gemäß diesen Bedingungen ist eine Person der Eigentümer der Immobilie, der Vertreter des Eigentümers oder ein Familienmitglied des Eigentümers der Immobilie, der Käufer, der Mieter oder Pächter, der Vertreter oder ein Familienmitglied des Käufers, Mieters oder Pächters.
  • Der Vermittler ist verpflichtet, mit der Sorgfalt eines guten Geschäftsmanns nach einer Möglichkeit zum Vertragsabschluss zu suchen und den Auftraggeber mit einem an einem Vertragsabschluss interessierten Dritten in Kontakt zu bringen. Der Vermittler verpflichtet sich, in den Verhandlungen zu vermitteln und den Vertragsabschluss anzustreben.
  • den Schulleiter über den durchschnittlichen Marktpreis einer vergleichbaren Immobilie zu informieren;
  • den Schulleiter auf rechtliche und bauliche Mängel des Grundstücks hinweisen;
  • Die Dokumente, die das Eigentum oder andere dingliche Rechte an der betreffenden Immobilie belegen, sind zu prüfen und der Schulleiter auf offensichtliche Mängel und mögliche Risiken aufgrund des unregelmäßigen Grundbucheintrags hinzuweisen;
  • die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Immobilie auf dem Markt anzubieten und in der von der Agentur festgelegten Weise zu bewerben;
  • persönliche Präsentation der Immobilie;
  • die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zu schützen und auf schriftliche Anweisung des Auftraggebers die Daten über die Immobilien, für die sie vermittelt, oder im Zusammenhang mit diesen Immobilien oder mit dem Geschäft, für das sie vermittelt, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln;
  • In Zusammenarbeit mit und nach Benachrichtigung des Auftraggebers: Vermittlung bei Verhandlungen und Anstreben des Abschlusses eines Rechtsgeschäfts, Teilnahme am Abschluss eines Rechtsgeschäfts (Vorvertrag und Vertrag), Teilnahme an der Übergabe der Immobilie, die Gegenstand des Rechtsgeschäfts ist, und Anfertigung von Protokollen.
  • Wenn der Vertragsgegenstand ein Grundstück ist, prüfen Sie den Zweck des betreffenden Grundstücks gemäß den für dieses Grundstück geltenden raumplanungsrechtlichen Bestimmungen und informieren Sie die Beteiligten entsprechend.
  • die Beglaubigung der Unterschriften der Vertragsparteien durch einen Notar organisieren
  • Einen Antrag auf Eintragung der Eigentumsrechte an der erworbenen Immobilie im Namen des Käufers beim Grundbuchamt des zuständigen Gemeindegerichts einzureichen.
  • Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Übertragung der Gemeinkosten (Strom, Wasser, Telefon, Müllabfuhr, Nebenkosten, Wohnungszahlungen, Gebäuderücklagen usw.) auf den neuen Eigentümer durchführen.
  • Gemäß der Vereinbarung mit dem Kunden wird Compass Real Estate Agency die Projektdokumentation für den Kunden einholen, um Standort- und Baugenehmigungen zu erhalten, oder diese in Zusammenarbeit mit geprüften Designern erstellen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Kosten für die Erstellung der Projektdokumentation sind jedoch nicht in der Maklergebühr enthalten.

 

Artikel 6.

Pflichten des Auftraggebers

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, mit der Compass Real Estate Agency einen Maklervertrag in schriftlicher Form abzuschließen, sei es ein Standard- oder ein Exklusivvertrag.

6.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Compass Real Estate Agency über alle Umstände zu unterrichten, die für die Durchführung der Mediation von Bedeutung sind, genaue Angaben über die Immobilie zu machen und, sofern er über eine solche verfügt, dem Mediator eine Lage-, Bau- oder Nutzungsgenehmigung für die vertragsgegenständliche Immobilie sowie einen Nachweis über die Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Dritten vorzulegen.

6.3 . Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermittler Dokumente vorzulegen, die sein Eigentum an der Immobilie oder sein sonstiges dingliches Recht an der vertragsgegenständlichen Immobilie belegen, und den Vermittler über alle eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen der Immobilie zu informieren. Ist der Auftraggeber eine juristische Person, hat er dem Vermittler außerdem den Nachweis zu erbringen, dass die natürliche Person, die den Auftrag unterzeichnet hat, zur Vertretung der juristischen Person befugt ist.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, der Compass Real Estate Agency und einem Dritten, der an einem vermittelten Geschäft interessiert ist, eine Besichtigung der Immobilie in Anwesenheit/Begleitung von Mitarbeitern der Compass Real Estate Agency zu ermöglichen.

6.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Compass Immobilienagentur schriftlich über alle neuen wesentlichen Informationen bezüglich der angefragten Immobilie zu informieren, insbesondere über die Beschreibung, die Eigentumsverhältnisse und den Preis der Immobilie.

6.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Immobilienagentur Compass die Vermittlungsgebühr (Provision) unmittelbar nach Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts, d. h. des Vorvertrags, mit dem er sich zum Abschluss des vermittelten Rechtsgeschäfts verpflichtet hat, zu zahlen, sofern die Immobilienagentur Compass und der Auftraggeber vereinbart haben, dass der Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr bereits mit Abschluss des Vorvertrags entsteht, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.

6.7. Sofern ausdrücklich vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, Compass Real Estate Agency die während der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, die über die üblichen Mediationskosten hinausgehen.

6.8. Der Auftraggeber haftet für Schäden, wenn er nicht in gutem Glauben oder betrügerisch gehandelt hat, wenn er für die Mediationsarbeit wesentliche Informationen zum Abschluss des Rechtsgeschäfts verschwiegen oder falsche Angaben gemacht hat. Er ist verpflichtet, der Compass Real Estate Agency alle im Rahmen der Mediation entstandenen Kosten zu erstatten, wobei diese Kosten die Mediationsgebühr für das vermittelte Rechtsgeschäft nicht übersteigen dürfen. Bei der Ausübung des Anspruchs auf Vergütung, wenn ein Rechtsgeschäft, für das der Mediator zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten vermittelt hat, abgeschlossen wird, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Mediator die vereinbarte Mediationsgebühr zu zahlen.

6.9. Findet der Auftraggeber selbst einen Käufer und schließt er einen Kaufvertrag ab, so ist er verpflichtet, den Vermittler innerhalb von sieben (7) Tagen schriftlich oder mündlich über den Verkauf der vermittelten Immobilie zu unterrichten.

 

Artikel 7.

Maklergebühr

7.1. Der Vermittler erwirbt das Recht, die Vermittlungsgebühr im Moment des Abschlusses des Rechtsgeschäfts einzuziehen, für das er zwischen dem Auftraggeber und einem Dritten vermittelt hat.

7.2. Ein Rechtsgeschäft gilt als abgeschlossen, sobald sich der Auftraggeber und der Dritte über den Vertragsgegenstand und den Preis geeinigt haben, d. h. zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, des Vorvertrags und/oder der Anzahlung bei einem vermittelten Rechtsgeschäft. Gemäß diesen Bedingungen liegt ein vermitteltes Rechtsgeschäft auch dann vor, wenn der Auftraggeber mit einem Dritten, mit dem der Makler ihn in Kontakt gebracht hat, einen Vertrag, einen Vorvertrag abschließt und/oder eine Anzahlung für eine Immobilie leistet, die sich im Eigentum des Dritten oder seiner Familienangehörigen befindet, selbst wenn diese nicht ausdrücklich im Maklervertrag oder in der Maklerliste aufgeführt sind.

7.3. Sämtliche dem Mediator während der Mediation entstehenden Kosten sind in der Mediationsgebühr enthalten. Der Mediator verliert den Anspruch auf Erstattung dieser Kosten durch die Berechnung der Mediationsgebühr. Dies gilt nicht für Kosten, die dem Mediator im Einvernehmen mit dem Klienten entstehen, wenn er im Zusammenhang mit dem Mediationsgegenstand weitere, nicht zu den üblichen Mediationstätigkeiten gehörende Leistungen erbringt.

7.5. Die vereinbarte Maklergebühr beinhaltet nicht die Kosten für die Zahlung von Gerichtsgebühren für die Registrierung, Vorregistrierung und Eintragung, Notargebühren für die Beglaubigung von Unterschriften auf Dokumenten, Gebühren für die Beschaffung einer Eigentumsurkunde, Kopien des Katasterplans, Identifizierung, Hypothekenübertragung, Gebühren für die Löschung einer Hypothek, Bescheinigungen und andere Dokumente im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Rechtsgeschäft.

7.6. Der Mediator trägt auch die Kosten für übliche Rechtsdienstleistungen zur Erstellung der Vereinbarung über das Rechtsgeschäft, für das er die Mediation durchgeführt hat, jedoch nur, wenn diese Dienstleistungen von einem Rechtsanwalt erbracht werden, mit dem der Mediator eine Kooperationsvereinbarung hat.

7.7. Die Höhe der Maklerprovisionen für die Vermittlung beim Kauf, Verkauf, Tausch, der Vermietung und Verpachtung von Immobilien richtet sich nach dem Maklervertrag.

7.8. Die Immobilienagentur Compass kann vertraglich das Recht auf Erstattung der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Aufwendungen geltend machen und verlangen, dass ihr für bestimmte Ausgaben Mittel vorgestreckt werden.

7.9. Der Auftraggeber ist zur Zahlung von Schadensersatz an die Compass Real Estate Agency verpflichtet, auch dann, wenn er mit der Person, mit der ihn die Agentur in Kontakt gebracht hat, ein anderes Rechtsgeschäft abgeschlossen hat als das, für das sie vermittelt wurde, das aber denselben Wert wie das Rechtsgeschäft hat, d. h. das denselben Zweck wie das vermittelte Rechtsgeschäft verfolgt.

7.11. Der Mediator hat keinen Anspruch auf Vergütung für die Mediation, wenn er als Partei einen Vertrag mit dem Auftraggeber abschließt, der Gegenstand der Mediation war, oder wenn ein solcher Vertrag mit dem Auftraggeber von einem Beauftragten abgeschlossen wird, der die Mediationsaufgaben für den Mediator wahrnimmt.

7.12. Die Agentur darf von einem Dritten, der die Rolle des Käufers, Leasingnehmers oder sonstigen Erwerbers von Rechten in einer Rechtstransaktion erwirbt, keine Vermittlungsgebühr erheben, es sei denn, sie hat mit dieser Person einen separaten Vermittlungsvertrag abgeschlossen.

 

Artikel 8

Verpflichtung zur Zahlung von Maklergebühren im Falle des Scheiterns eines Rechtsgeschäfts aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers.

8.1. Hat die Agentur den Auftraggeber mit einem Dritten in Kontakt gebracht, mit dem der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft abschließen sollte, und kommt der Abschluss dieses Rechtsgeschäfts nicht ausschließlich aufgrund eines Verschuldens des Auftraggebers zustande, so ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe zu zahlen, als ob das Rechtsgeschäft abgeschlossen worden wäre.

8.2. Zum Verschulden des Auftraggebers gehören unter anderem der Rückzug aus den Verhandlungen ohne triftigen Grund, die unbegründete Weigerung, einen Vertrag abzuschließen, der Abschluss eines Rechtsgeschäfts unter wesentlich anderen Bedingungen, nachdem die Agentur alle für den Abschluss des Rechtsgeschäfts erforderlichen Handlungen vorgenommen hat, und das Zurückhalten von Informationen, die für den Abschluss des Rechtsgeschäfts erforderlich sind.

 

Artikel 9.

Preisliste

9.1. Die gültige Preisliste der Maklergebühren der Compass Real Estate Agency ist integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Maklervertrags und gilt in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrags gültigen Fassung.

9.2. Die Höhe der Maklergebühr richtet sich nach dem Maklervertrag und der jeweils gültigen Maklerpreisliste. Die vereinbarte Maklergebühr umfasst die in Ziffer 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der jeweils gültigen Maklerpreisliste aufgeführten regulären Maklertätigkeiten wie folgt:

9.3. KAUF

9.3.1. Die Provision der Compass Immobilienagentur beträgt 2% bis 6% des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie, mindestens jedoch 1.500,00 EUR.

9.3.2. Die Provision wird dem Käufer in Rechnung gestellt, wenn dies vereinbart wurde oder wenn Compass Real Estate Agency vom Käufer einen schriftlichen oder mündlichen Auftrag zur Suche nach einer Immobilie erhalten hat.

9.3.3. Compass Real Estate Agency behält sich das Recht vor, die Höhe der Maklergebühr zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt ist.

9.3.4. Wenn Compass Real Estate Agency einen Exklusivvertrag als Makler hat, wird eine Provision in Höhe des im Vertrag vereinbarten und festgelegten Betrags berechnet.

9.4. VERKÄUFE

9.4.1. Die Provision der Compass Immobilienagentur beträgt 2% bis 6% des vereinbarten Kaufpreises der Immobilie, mindestens jedoch 1.500,00 EUR.

9.4.2. Compass Real Estate Agency behält sich das Recht vor, die Höhe der Maklergebühr zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt ist.

9.4.3. Bei Kunden, mit denen Compass Real Estate Agency einen Exklusivvertrag abgeschlossen hat, wird die Provision gemäß dem im Vertrag vereinbarten und festgelegten Betrag berechnet.

9.5. ERSATZ

9.5.1. Die Provision der Compass Real Estate Agency beträgt 2 % und wird jeder Partei des Tauschs in Rechnung gestellt. Der Prozentsatz wird auf Basis des Wertes der von der jeweiligen Partei erworbenen Immobilie berechnet.

9.5.2. Compass Real Estate Agency behält sich das Recht vor, die Höhe der Maklergebühr zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt ist.

9.6. MIETE/LEASING

9.6.1. Im Falle eines Miet-/Pachtvertrags wird, wenn der Vermieter/Verpächter der Auftraggeber ist, eine Mediationsgebühr erhoben:

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten in Höhe von 75 % der Monatsmiete/des Monatsmietvertrags
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6 bis 36 Monaten beträgt die Kaution 100 % einer Monatsmiete.
  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten und länger in Höhe von 140 % einer Monatsmiete/-pacht

9.6.2. Im Falle eines Miet-/Pachtvertrags wird, wenn der Mieter/Pächter der Auftraggeber ist, eine Maklergebühr erhoben:

  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten in Höhe von 75 % der Monatsmiete/des Monatsmietvertrags
  • Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 6 bis 36 Monaten beträgt die Kaution 100 % einer Monatsmiete.
  • bei Verträgen mit einer Laufzeit von 36 Monaten und länger in Höhe von 140 % einer Monatsmiete/-pacht

9.6.3. Die Immobilienagentur Compass behält sich das Recht vor, die Höhe der Maklergebühr zu ändern, die im Maklervertrag genau festgelegt wird.

 

 

Artikel 10

Vertragsbeendigung

10.1. Ein auf einen festen Zeitraum abgeschlossener Maklervertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn der dem Maklerauftrag zugrunde liegende Vertrag innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeschlossen wurde oder wenn eine der Parteien den Vertrag kündigt. Der Auftraggeber kann den Maklerauftrag kündigen, sofern die Kündigung nicht gegen Treu und Glauben verstößt. Das Kündigungsverfahren darf nicht mit der Absicht verzögert werden, dem Makler seinen Anspruch auf Vergütung vorzuenthalten oder diesen wissentlich zu beeinträchtigen.

10.2. Schließt der Auftraggeber während der Laufzeit des Mediationsbeschlusses oder nach dessen Widerruf innerhalb von zwei Jahren ein Rechtsgeschäft mit einer Person ab, mit der ihn der Mediator in Kontakt gebracht hat, oder schließt er es über einen anderen Mediator ab, der ihn nach dem Mediator mit einem Dritten in Kontakt gebracht hat, so gilt dies als Verstoß gegen Treu und Glauben (im Sinne von Artikel 12 des Obligationenrechts). Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Mediator die ihm entstandenen Kosten zu erstatten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass er diese gesondert zu tragen hat.

10.3. Schließt der Auftraggeber innerhalb eines Zeitraums, der die Laufzeit des abgeschlossenen Maklervertrags nicht überschreitet, nach Beendigung dieses Vertrags ein Rechtsgeschäft ab, das überwiegend auf Handlungen des Vermittlers vor Beendigung des Maklervertrags zurückzuführen ist, so ist er verpflichtet, die Maklergebühr in voller Höhe an den Vermittler zu zahlen.

 

Artikel 11

Verfügbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Immobilienagentur

11.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Immobilienagentur sind in den Geschäftsräumen der Agentur, Mažuranićevo šetalište 14, Split, und auf der Website der Agentur www.compass.hr einsehbar.

 

Artikel 12.

Schlussbestimmungen

12.1. Die Bestimmungen des Gesetzes über die Vermittlung bei Immobiliengeschäften und des Gesetzes über obligatorische Beziehungen finden auf Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Compass Real Estate Agency Anwendung, die aus Vermittlungsverträgen resultieren, welche nicht durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Vermittlungsvertrag geregelt sind.

12.2. Für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht in Split zuständig.

12.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für nichtig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

12.4. Im Falle von Abweichungen, Widersprüchen oder unterschiedlichen Auslegungen zwischen der kroatischen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Übersetzungen in andere Sprachen ist die kroatische Fassung maßgebend.

12.5. Der Broker ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß den geltenden Vorschriften zu ändern und zu ergänzen. Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossene Brokerverträge, sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde.

12.6. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen dem Auftraggeber in klarer und angemessener Weise in den Geschäftsräumen des Maklers, auf der Website des Maklers oder in einer anderen durch die geltenden Vorschriften vorgeschriebenen Weise zur Verfügung gestellt werden und treten am Tag ihrer Veröffentlichung oder an dem vom Makler gesondert festgelegten Tag in Kraft.

12.7. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 7. Juli 2026.

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